Portfolio Nachweise


Brandschutz-Nachweis

Brandschutznachweise benötigen inzwischen nahezu alle Bauvorhaben.

Wir erstellen Nachweise für Bauvorhaben von Gebäudeklasse 1 bis 5

  • Wohnbauten
  • Sonderbauten, z. B. Schulen und Kindergärten
  • Gewerbe- und Industriebau (nach Industriebau‑Richtlinie).

Energieausweis

Seit dem 1. Oktober 2008 ist ein Energieausweis Pflicht für all jene, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Auch in Immobilienanzeigen muss seit 2014 die Energieeffizienz angeben werden. Ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für sie ist kein Energieausweis verpflichtend.

Immobilieneigentümer haben die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsauweis.

Bedarfssausweis

Beim Bedarfssausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aus der Gebäudeform, der Bausubstanz  und der Anlagentechnik berechnet. Berechnungsgrundlage sind die Planungsunterlagen und eine Gebäudebegehung nach vorgegebenen Kriterien.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt an, welche Energiemenge pro Jahr und Quadratmeter ein Gebäude für Heizung und Warmwasser tatsächlich verbraucht. Grundlage hierfür sind üblicherweise die letzten drei Heizkostenabrechnungen. Bei Nichtwohngebäuden kommt noch der Energieverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung hinzu.

Der Verbrauchsausweis ist preiswerter als der Bedarfsausweis, aber auch weniger objektiv, da jeder Mensch auf unterschiedliche Weise heizt und demnach die Verbrauchswerte recht individuell sind.

Bedingungen für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nach GEG

Ein Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden, wenn für mindestens drei Jahre Verbrauchsdaten vorliegen und unser Formblatt dazu komplett ausgefüllt werden kann. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • In dem Gebäude befinden sich mindestens fünf Wohnungen.

oder

  • Es liegt ein Bauantrag vor, der nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.

oder

  • Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Welche Art Energieausweis benötigen Wohngebäude?

  • Gebäude, die vor 1977 mit 1 bis 4 Wohneinheiten errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
  • Gebäude, die 1978 und danach errichtet wurden, haben freie Wahl.
  • Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis. Der Energieausweis ist freiwillig.

Welche Art Energieausweis benötigen Nicht‑Wohngebäude?

Für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Kindergarten, Schule, Verwaltung, ...) kann wahlweise ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Welche Art Energieausweis benötigen gemischt genutzte Gebäude?

Für gemischt genutzte Gebäude müssen Wohnungen und gewerblich genutzte Einheiten getrennt behandelt werden.